Zeitpunkt der Änderung
01.01.2012
Art der Beihilfeänderung
Das Land Sachsen hat die Grundlage für die Gewährung von Beihilfe geändert. Nachfolgend erhalten Sieeine Zusammenfassung der Änderungen.
Aktuell sind weitere Änderungen der Beihilfe in Arbeit. Sobald uns diese bekannt werden, informierenwir Sie.
1. Nachrangigkeit der Beihilfe
2. Beihilfe für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
3. Anspruch auf Beihilfe während einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge
4. Einkommensgrenze für Ehegatten: Welche Einkünfte werden zu Grunde gelegt?
5. Bemessung der Beihilfe: Wegfall der Bemessungssatzkürzung für Zuschussempfänger
6. Befreiung vom Abzug der Eigenbeteiligungen (Belastungsgrenze)
1. Nachrangigkeit der Beihilfe
Beihilfe wird nur noch gewährt, wenn die Krankheitskosten nicht bereits aus anderen
Sicherungs-systemen abgesichert sind. Das heißt:
– Personen mit der Möglichkeit auf eine GKV-Mitgliedschaft/-Mitversicherung müssen vorrangig die GKV
in Anspruch nehmen (z. B. Mutter ist in GKV pflichtversichert und Kind hat Anspruch auf
beitragsfreie GKV-Familienversicherung